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   VG München, 31.03.2021 - M 6 K 17.35458   

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VG München, 31.03.2021 - M 6 K 17.35458 (https://dejure.org/2021,13090)
VG München, Entscheidung vom 31.03.2021 - M 6 K 17.35458 (https://dejure.org/2021,13090)
VG München, Entscheidung vom 31. März 2021 - M 6 K 17.35458 (https://dejure.org/2021,13090)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Auszug aus VG München, 31.03.2021 - M 6 K 17.35458
    Demgegenüber geht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg derzeit davon aus, dass angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie auch im Falle eines leistungsfähigen, erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK derzeit regelmäßig erfüllt sind, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen (VGH BW, U.v. 17.12.2020, A 11 S 2042/20 - juris).

    Diese können jedoch die Existenz eines Rückkehrers im Falle eines fehlenden Netzwerks nicht nachhaltig sichern, sondern sind darauf angelegt eine anfängliche Unterstützung bzw. eine nur vorübergehende Bedarfsdeckung zu schaffen (VGH BW, U.v. 17.12.2020 - A 11 S 2042/20- juris Rn. 110).

    Die Preise für Grundnahrungsmittel, die im Mai 2020 einen Höchststand erreicht hatten, sind seither wieder gesunken, liegen aber immer noch deutlich über dem Durchschnittspreis der letzten 3 Jahre (vgl. VGH BW, U.v. 17.12.2020 - A 11 S 2042/20 - juris Rn. 69).

    Nach Auffassung des erkennenden Einzelrichters liegt kein hinreichend tragfähiges familiäres oder soziales Netzwerk vor, von welchem nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung zu erwarten ist (vgl. VGH BW, U.v. 17.12.2020, A 11 S 2042/20 - juris).

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

    Auszug aus VG München, 31.03.2021 - M 6 K 17.35458
    Für das Vorliegen eines Abschiebungsverbots aus § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse im Zielstaat ist keine Extremgefahr wie im Rahmen der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderlich (BVerwG, B.v. 23.8.2018 - 1 B 42.18 - juris Rn. 13).

    Diese Voraussetzung kann erfüllt sein, wenn der Ausländer nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls im Zielstaat der Abschiebung seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern, kein Obdach finden oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten kann (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2018 - 1 B 42.18 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus VG München, 31.03.2021 - M 6 K 17.35458
    Die Kostenfolge ergibt sich aus § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 154 Abs. 1 VwGO bzw. - soweit die Klage zurückgenommen wurde - § 155 Abs. 2 VwGO und berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenteilung in Asylverfahren (vgl. z.B. B.v. 29.6.2009 - 10 B 60.08 - juris).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 31.03.2021 - M 6 K 17.35458
    Ob daneben auch die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfüllt sind, bedarf keiner abschließenden Prüfung, da es sich beim national begründeten Abschiebungsverbot um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand handelt (grundlegend: BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 16 f.).
  • OVG Bremen, 24.11.2020 - 1 LB 351/20

    Afghanistan: Berufung abgewiesen; Abschiebungsverbot wegen fehlender Möglichkeit

    Auszug aus VG München, 31.03.2021 - M 6 K 17.35458
    Rückkehrer aus Deutschland erhalten zwar auch Rückkehrhilfen (hierzu im Einzelnen: OVG Bremen, U.v. 24.11.2020 - 1 LB 351/20 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 17.12.2020 - 13a B 20.30957

    Keine Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die (wirtschaftliche) Lage von

    Auszug aus VG München, 31.03.2021 - M 6 K 17.35458
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht - soweit ersichtlich - bislang davon aus, dass für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige weiterhin im allgemeinen nicht die Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots gegeben sind (vgl. etwa BayVGH, B.v. 17.12.2020, 13a B 20.30957 - juris).
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